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Unsere AGB
letzte Änderung: 5. April 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines/einer Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der oben genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
Bei Abschlüssen ist die/der Auftraggebende berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der oben genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der/die Auftraggebende, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
beruht.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der/dem Auftraggebenden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, dass der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubri-
zierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertreter/innen aufgegeben werden. Beilagenaufträge
sind für den Verlag erst nach Vorlage eines verbindlichen Musters (in Papierform oder digital) der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Lesenden den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem/der Auftraggebenden unverzüglich mitgeteilt. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist die/der Auftraggebende verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Der/die Auftraggebende hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat die/der Auftraggebende ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seiner/s gesetzlichen Vertretenden und seines/r Erfüllungsgehilfen/in. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Probe- oder Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggebende trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

Falls der Auftraggebende nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Wege per E-Mail in Rechnung zu stellen.

Für die Frist zur Versendung der Vorabinformationen für Zahlungen der/des Zahlungspflichtigen/Kunden/Kundin aus SEPA-Lastschriften wird einvernehmlich zwischen den beiden Parteien vereinbart, dass die Versendung bis auf einen Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift zulässig ist. Lastschriften erfolgen frühestens zwei Tage nach Rechnungsdatum. Erfolgt beim SEPA-Lastschriftverfahren eine Rückbelastung an den Verlag, die die Kundin/der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde/die Kundin die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig. Skontobeträge verfallen. Der Verlag behält sich vor, nur gegen Vorauskasse Anzeigen zu veröffentlichen oder Prospekte zu streuen.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des/der Auftraggebenden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich

vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für von dem/der Auftraggebenden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat die/der Auftraggebende zu tragen.

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20% beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem/der Auftraggebenden von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass diese/r vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggebende zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Bewahrt der Verlag die Werbemittel auf, ohne dazu verpflichtet zu sein, so geschieht dies ebenfalls für maximal drei Monate.

Für den Anzeigen-/Beilagenauftrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorsieht, der Sitz des Verlags; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des/der Auftraggebenden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.
Die europäische Kommission stellt seit dem 15.2.2016 unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.
Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Datenschutzrechtes erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden nur zur Vertragserfüllung verwendet oder wenn eine Rechtsvorschriftvorliegt und nur in diesem Zusammenhang soweit erforderlich an Dritte weitergegeben. Die Daten
können in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung verwendet werden. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung durch den Kunden/die Kundin können die Daten auch zu Werbezwecken für den Verlag verarbeitet werden. Eine Weitergabe und Nutzung für fremde Werbezwecke erfolgt nicht. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann die Kundin/der Kunde jederzeit schriftlich widersprechen, per E-Mail an info@der-rastatter.de. Ergänzend gilt die Datenschutz-erklärung des Verlags auf www.der-rastatter.de.
Sofern der Verlag in Vorleistung tritt, z.B. bei Ratenzahlung oder bei Lieferung auf Rechnung, ermächtigt der Kunde/die Kundin uns, die angegebenen Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren an den Verband der Vereine Creditreform e.V., Hammfelddamm 13, 41460 Neuss weiterzugeben. Wir behalten uns das Recht vor, der Kundin/dem Kunden im Ergebnis die Vorleistung/Prämie zu verweigern.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen
Für Anzeigen auf Sonderseiten oder in Sonderbeilagen können vom Verlag von der Preisliste abweichende Preise festgelegt werden.
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigetexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von dem/der Auftraggebenden irregeführt oder getäuscht wird. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der/die Inserierende, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen
Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
Die/Der Auftraggebende trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem/Der Auftraggebenden obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig storniert wurde, erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge, Anzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Wird ein stornierter Auftrag ausgeführt, so stehen dem/der Auftraggebenden daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Die/Der Auftraggebende hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

Der/Die Auftraggebende stellt den Verlag bei dem von ihr/ihm gelieferten Vorlagen von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Verlag wegen des Inhalts oder Gestaltung der Anzeige geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf
Zahlung von Schadensersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten.
Bei mündlich oder fernmündlich aufgegebenen Anzeigen und Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Übermittlungen und Niederschriften übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Verlag behält sich vor, undeutliche oder sprachlich fehlerhafte Manuskripte zu korrigieren. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch auf Nachlass oder Ersatz. Ebenso auch nicht ein Abweichen von der Satzvorlage, der Schriftart oder -größe.
Die/Der Auftraggebende hat den Abdruck seiner/ihrer Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Verlag lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Anzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass die/der Auftraggebende eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt.

Der Schadensersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Druckschrift und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz; für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadensersatz geleistet.

Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigenannahmeschluss.
Für die Bonusgewährung gilt die erweiterte Mengenstaffel. Der/Die Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den der tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich.  
Werbeagenturen und gewerbsmäßig Vermittelnde erhalten Mittlerprovision, wenn diese die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen. Anzeigen- und Beilagenaufträge von Handel, Handwerk und Gewerbe sowie private Gelegenheitsanzeigen werden
Werbeagenturen und Werbungsmittlern bei Berechnung zum Grundpreis provisioniert. Von allen „Ortspreisen“ und ermäßigten Preisen wird keine Mittlerprovision gewährt.
Bei Kleinanzeigen im Fließsatz und privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf einen Beleg.
Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages stimmt die/der Auftraggebende einer kostenlosen Veröffentlichung auf Social-Media -Plattformen nach Wahl des Verlags zu.
Vom Verlag gestaltete Anzeigen dürfen ohne dessen Einwilligung nicht für eine Reproduktion bei anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste, Verbreitung im Internet und Vervielfältigung auf Datenträger aller Art, auch auszugsweise, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft.

Korrekturabzüge können nur versendet werden, wenn der Auftragseingang einen Tag vor Anzeigenschluss erfolgt ist.  

WIDERRUFSRECHT:
Wenn Sie den Anzeigenvertrag in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher/in abschließen, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GOETZKE + GOETZKE visions ‘n‘ solutions UG, Am Herrngreut 4, 74629 Pfedelbach, Telefon 07949 / 818 988-0, info@der-rastatter.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein formloser Widerruf ist ausreichend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

WIDERRUFSFOLGEN:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hinweis gem. Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 2 EGBGB bei Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

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